24.01.2027
 

Bürgerentscheid
gem. Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.2026

Die Frage wird lauten:

„Sind Sie dagegen, dass die Gemeinde die kommunalen Grundstücke (Flurstücke 1328/0, 1328/5, 1328/9, 1328/10, 1328/12 und 1328/16) zur Erstellung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet RM-26 "Buocher-Berg" in Hößlinswart für die Errichtung von Windenenergieanlagen zur Verfügung stellt?“ 

 

Was bedeutet ein 
"Ja"?

Mit einem "Ja" wird - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Abs. 7 GemO - der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 28. April 2026 hinsichtlich der grundsätzlichen Bereitschaft der Gemeinde Berglen zur Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücke für Windenergie aufgehoben.

Ein "Ja" heißt: "Ich bin dagegen, dass die Gemeinde Berglen ihre kommunalen Grundstücke für Windenergieanlagen zur Verfügung stellt".

Damit ist der Prüfprozess beendet. Der Bürgerentscheid wirkt wie ein Gemeinderatsbeschluss und kann innerhalb von 3 Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Was bedeutet ein 
"Nein"?

Mit einem "Nein" bleibt der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 28. April 2026 hinsichtlich der grundsätzlichen Bereitschaft der Gemeinde Berglen zur Verpachtung der gemeindeeigenen Grundstücke für Windenergie bestehen.

Ein "Nein" heißt: "Ich bin nicht dagegen. Der Grundsatzbeschluss soll bestehen bleiben, damit der weitere Prüfprozess fortgesetzt werden kann."

Bedeutet ein "Nein", dass im Vorranggebiet RM-26 "Buocher Berg" sicher Windräder gebaut werden?

Nein. 

Der Grundsatzbeschluss ist jedoch Voraussetzung für:

  • Vertragsverhandlungen der Gemeinde Berglen über einen möglichen Pachtvertrag mit dem Projektierer;
  • die Erstellung von Fachgutachten;
  • die Entscheidung durch die zuständigen Behörden über die Genehmigung von Windkraftanlagen.

 

Besichtigung des Windparks Königseiche (bei Baiereck) am 25.09.2026

Rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten unserer Einladung zu einer Besichtigung des Windparks Königseiche bei Baiereck. Gemeinsam mit Philip Gohl von Uhl Windkraft konnten wir uns vor Ort ein Bild davon machen, wie Windenergieanlagen im Wald geplant, gebaut und betrieben werden – und ausführlich über Chancen, offene Fragen und die aktuellen Probleme am Standort sprechen.

Auch in Berglen wird intensiv über Windenergie und das Vorranggebiet RM-26 diskutiert. Für uns war deshalb klar: Wir wollen uns nicht nur anhand von Unterlagen und Stellungnahmen mit dem Thema beschäftigen. Wir wollen uns bestehende Anlagen ansehen, mit Fachleuten und Betroffenen sprechen und auch kritische Fragen stellen.

Zu der von SPD-Ortsverein und SPD-Fraktion Berglen organisierten Besichtigung waren SPD-Mitglieder aus dem Rems-Murr-Kreis sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Berglen eingeladen. Mit dabei waren unter anderem Mitglieder des BUND Berglen sowie unsere Landtagsabgeordnete Simone Kirschbaum und Regionalrat Urs Abelein.

Von der Planung bis zum Rückbau

Philip Gohl von Uhl Windkraft nahm sich viel Zeit für unsere Fragen. Direkt an den beiden Windenergieanlagen erläuterte er zunächst die Entstehung des Windparks Königseiche. Die beiden Nordex-Anlagen haben jeweils eine Leistung von 4,5 MW, eine Nabenhöhe von 164 Metern und einen Rotordurchmesser von 149 Metern. Der erwartete Jahresertrag liegt nach Angaben des Betreibers bei rund neun Millionen Kilowattstunden je Anlage.

Besonders intensiv beschäftigten wir uns mit dem Bau eines Windparks im Wald. Wie groß müssen Kranstell- und Montageflächen sein? Welche Flächen werden nur während der Bauphase benötigt und welche dauerhaft? Wie werden die großen Bauteile angeliefert? Was geschieht mit gerodeten Flächen?

Auch Fundament und Rückbau waren Thema. Gohl erläuterte, wie die Gründung einer Windenergieanlage an die jeweiligen Bodenverhältnisse angepasst wird und welche finanziellen Sicherheiten für einen späteren Rückbau hinterlegt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Wirtschaftlichkeit. Wie wird vor einem Bau festgestellt, ob an einem Standort genügend Wind vorhanden ist? Welche Rolle spielen Windmessungen und Ertragsgutachten? Wie funktioniert die Finanzierung über Banken? Und wie funktioniert die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz tatsächlich?

Dabei wurde deutlich: Ob sich eine Windenergieanlage wirtschaftlich betreiben lässt, hängt nicht nur vom Wind ab. Auch Bau- und Erschließungskosten, Finanzierung und insbesondere der Netzanschluss spielen eine wichtige Rolle.

Natürlich haben wir über den Lärm gesprochen

Bei einer Besichtigung der Königseiche konnte ein Thema nicht ausgeklammert werden: die aktuellen Lärmprobleme in Baiereck.

Gohl schilderte aus Sicht des Betreibers, welche Auffälligkeiten nach der Inbetriebnahme festgestellt wurden und welche technischen Maßnahmen bereits vorgenommen wurden. Unter anderem wurden Schwingungstilger eingebaut und die Getriebe der Anlagen ausgetauscht.

Inzwischen liegt außerdem das von der Stadt Uhingen beauftragte finale DEKRA-Gutachten vor. Danach wurden bei bestimmten Wetter- und Betriebsbedingungen nächtliche Überschreitungen des maßgeblichen Immissionsrichtwertes sowie tonale Auffälligkeiten festgestellt. Die abschließende immissionsschutzrechtliche Bewertung liegt beim zuständigen Landratsamt Göppingen.

Gerade dieser Punkt führte zu einer intensiven Diskussion darüber, wie Schallprognosen vor dem Bau erstellt werden, wie spätere Messungen funktionieren und welche Rolle die besondere Topografie eines Standortes spielen kann.

Dabei ist ebenso wichtig: Die Ergebnisse aus Baiereck lassen sich nicht einfach auf andere Windenergieanlagen oder Standorte übertragen. Auch DEKRA weist darauf hin, dass sich die Untersuchung auf die konkreten Anlagen, deren Zustand und die dortige Topografie bezieht.

Eine Windenergieanlage von innen

Zum Abschluss hatten wir noch eine eher seltene Gelegenheit: Wir konnten eine der Anlagen von innen besichtigen. Direkt im Turm wurden die Dimensionen und die Technik noch einmal auf eine ganz andere Weise sichtbar.

Für uns war die Besichtigung deshalb ausgesprochen wertvoll. Sie hat viele Fragen beantwortet – und gleichzeitig neue aufgeworfen.

Genau darum ging es uns.

Auch bei der weiteren Diskussion über Windenergie in Berglen wollen wir mögliche Chancen ebenso betrachten wie Auswirkungen auf Wald und Natur, Wirtschaftlichkeit, Schall, Zufahrtswege, Rückbau und andere offene Fragen.

Hingehen. Anschauen. Zuhören. Nachfragen.

Bürgerentscheid zur Windenergie, wie geht es weiter?
(Stand: 19.09.2026)

Am Montag, 28. September 2026, kommt der Gemeinderat zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist das Bürgerbegehren zur Bereitstellung kommunaler Grundstücke für mögliche Windenergieanlagen im Vorranggebiet RM-26 „Buocher Berg“.

Dass die Sitzung ausnahmsweise an einem Montag stattfindet, hat einen rechtlichen Hintergrund: Das Bürgerbegehren wurde am 28. Juli eingereicht. Über dessen Zulässigkeit muss der Gemeinderat innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden, die am 28. September 2026 endet.

Als SPD-oLB-Fraktion begrüßen wir, dass nun ein klar geregelter demokratischer Prozess stattfindet. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind wichtige Instrumente der kommunalen Demokratie. Nach dem derzeitigen Vorschlag soll der Bürgerentscheid am 24. Januar 2027 stattfinden. Dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst über die zur Abstimmung gestellte Frage.

Uns ist wichtig, dass sich alle bis dahin umfassend informieren und auf Grundlage von Fakten und unterschiedlichen Argumenten eine eigene Meinung bilden können. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen und Monaten weiter über Hintergründe und Grundlagen, neue Entwicklungen und Verfahrensstände sowie über Fragen aus der Bürgerschaft informieren.

Sollte der Gemeinderat für die Monate vor dem Bürgerentscheid eine Karenzzeit für themenbezogene Beiträge im Amtsblatt beschließen, werden wir diese selbstverständlich beachten. Der Austausch mit Ihnen geht aber weiter.

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage, in unserem WhatsApp-Kanal sowie auf Facebook, Instagram und TikTok. Dort werden wir auch auf etwaige Informations- und Diskussionsveranstaltungen hinweisen.

Natürlich stehen auch alle vier Mitglieder unserer Fraktion für Fragen, Anregungen, Kritik und das persönliche Gespräch zur Verfügung.

E-Mail: fraktion@spd-berglen.de

Nutzen wir die kommenden Monate, um uns zu informieren, Fragen zu stellen und Argumente auszutauschen. Wir wünschen uns eine hohe Beteiligung am Bürgerentscheid. Denn je mehr Bürgerinnen und Bürger sich informieren und ihre Stimme abgeben, desto breiter ist die demokratische Basis für diese wichtige Entscheidung.

Was wurde am 28. April 2026 eigentlich vom Gemeinderat beschlossen?

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Wie läuft das Bürgerbegehren eigentlich ab?

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Wer entscheidet bei dem Thema eigentlich was?

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Warum haben wir dem Grundsatzbeschluss zugestimmt?
Thema: Kommunale Wärmeplanung und Strombedarf in Berglen

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Was hat es eigentlich mit den Vorranggebieten auf sich?

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Seit wann wird in Berglen öffentlich über das mögliche Vorranggebiet RM-26 gesprochen?
Ein Blick auf die wichtigsten Stationen.

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Stellungnahme der SPD-oLB-Fraktion zum Grundsatzbeschluss Zurverfügungstellung von kommunalen Grundstücken zur Erstellung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet RM-26 "Buocher-Berg" in Hößlinswart 
(Stand: 13.07.2026)

Der Gemeinderat hat am 28. April 2026 mehrheitlich und mit allen Stimmen der SPD-oLB-Fraktion folgenden Beschluss gefasst:

"Der Gemeinderat beschließt die im Eigentum der Gemeinde Berglen befindlichen Grundstücke im Windvorranggebiet RM-26 im Ortsteil Hößlinswart (Flurstücke 1328/0, 1328/5, 1328/9, 1328/10, 1328/12 und 1328/16) grundsätzlich für die Erstellung von Windenergieanlagen, gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt zur Verfügung zu stellen."

Dieser Gemeinderatsbeschluss steht nun in der Kritik. Ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss ist angekündigt. Hierzu möchten wir als Fraktion wie folgt Stellung beziehen:

"Mit dem Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss steht ein wichtiges Instrument unserer kommunalen Demokratie zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Entscheidungen des Gemeinderats zur Abstimmung zu stellen. Dieses Recht respektieren wir ausdrücklich.

Genauso selbstverständlich ist es aber, dass wir als gewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Verantwortung für die Entwicklung unserer Gemeinde übernehmen. Unsere Aufgabe ist es, Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung aller Chancen und Risiken zu treffen. Genau das haben wir mit unserem Beschluss vom 28. April 2026 getan.

Unsere Zustimmung bedeutet nicht, dass bereits über den Bau von Windenergieanlagen entschieden wurde. Mit dem Beschluss wurde zunächst lediglich die Möglichkeit geschaffen, gemeindeeigene Flächen für ein mögliches Projekt zur Verfügung zu stellen. Ob Windenergieanlagen tatsächlich errichtet werden können, entscheidet sich erst in den weiteren Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle gesetzlichen Anforderungen – etwa zu Lärm, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz sowie den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt – umfassend geprüft. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Projekt genehmigt werden.

Warum haben wir zugestimmt? Weil wir in diesem Beschluss Chancen für unsere Gemeinde sehen. Eine Verpachtung der Flächen kann langfristige Einnahmen für den Gemeindehaushalt schaffen. Noch wichtiger ist uns jedoch die Möglichkeit, dass die Wertschöpfung in unserer Region bleibt. Mit der bereits gegründeten Bürgerenergiegenossenschaft Buocher Berg besteht die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger sich an einem regionalen Projekt beteiligen und damit nicht nur die durch den Klimawandel dringend notwendige Energiewende unterstützen, sondern auch selbst davon profitieren können.

Uns ist bewusst, dass Windenergie unterschiedliche Auffassungen hervorruft und Fragen aufwirft. Diese Diskussion gehört zu einer lebendigen Demokratie. Wir sind jedoch überzeugt, dass es richtig war, der Gemeinde Berglen diese Entwicklungsmöglichkeit zu eröffnen und die weiteren Prüfungen nicht bereits im Vorfeld auszuschließen.

Wir stehen deshalb zu unserer Entscheidung. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass die anstehende Diskussion sachlich und respektvoll geführt wird. Wir vertrauen darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und ihre Entscheidung auf der Grundlage aller Fakten treffen.

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