Bürgerentscheid zur Windenergie, wie geht es weiter?
(Stand: 19.09.2026)

Am Montag, 28. September 2026, kommt der Gemeinderat zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist das Bürgerbegehren zur Bereitstellung kommunaler Grundstücke für mögliche Windenergieanlagen im Vorranggebiet RM-26 „Buocher Berg“.

Dass die Sitzung ausnahmsweise an einem Montag stattfindet, hat einen rechtlichen Hintergrund: Das Bürgerbegehren wurde am 28. Juli eingereicht. Über dessen Zulässigkeit muss der Gemeinderat innerhalb der gesetzlichen Frist entscheiden, die am 28. September 2026 endet.

Als SPD-oLB-Fraktion begrüßen wir, dass nun ein klar geregelter demokratischer Prozess stattfindet. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind wichtige Instrumente der kommunalen Demokratie. Nach dem derzeitigen Vorschlag soll der Bürgerentscheid am 24. Januar 2027 stattfinden. Dann entscheiden die Bürgerinnen und Bürger selbst über die zur Abstimmung gestellte Frage.

Uns ist wichtig, dass sich alle bis dahin umfassend informieren und auf Grundlage von Fakten und unterschiedlichen Argumenten eine eigene Meinung bilden können. Deshalb werden wir in den kommenden Wochen und Monaten weiter über Hintergründe und Grundlagen, neue Entwicklungen und Verfahrensstände sowie über Fragen aus der Bürgerschaft informieren.

Sollte der Gemeinderat für die Monate vor dem Bürgerentscheid eine Karenzzeit für themenbezogene Beiträge im Amtsblatt beschließen, werden wir diese selbstverständlich beachten. Der Austausch mit Ihnen geht aber weiter.

Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage, in unserem WhatsApp-Kanal sowie auf Facebook, Instagram und TikTok. Dort werden wir auch auf etwaige Informations- und Diskussionsveranstaltungen hinweisen.

Natürlich stehen auch alle vier Mitglieder unserer Fraktion für Fragen, Anregungen, Kritik und das persönliche Gespräch zur Verfügung.

E-Mail: fraktion@spd-berglen.de

Nutzen wir die kommenden Monate, um uns zu informieren, Fragen zu stellen und Argumente auszutauschen. Wir wünschen uns eine hohe Beteiligung am Bürgerentscheid. Denn je mehr Bürgerinnen und Bürger sich informieren und ihre Stimme abgeben, desto breiter ist die demokratische Basis für diese wichtige Entscheidung.

Was wurde am 28. April 2026 eigentlich vom Gemeinderat beschlossen?

Wie läuft das Bürgerbegehren eigentlich ab?

Wer entscheidet bei dem Thema eigentlich was?

Warum haben wir dem Grundsatzbeschluss zugestimmt?
Thema: Kommunale Wärmeplanung und Strombedarf in Berglen

Was hat es eigentlich mit den Vorranggebieten auf sich?

Seit wann wird in Berglen öffentlich über das mögliche Vorranggebiet RM-26 gesprochen?
Ein Blick auf die wichtigsten Stationen.

Stellungnahme der SPD-oLB-Fraktion zum Grundsatzbeschluss Zurverfügungstellung von kommunalen Grundstücken zur Erstellung von Windenergieanlagen im Vorranggebiet RM-26 "Buocher-Berg" in Hößlinswart 
(Stand: 13.07.2026)

Der Gemeinderat hat am 28. April 2026 mehrheitlich und mit allen Stimmen der SPD-oLB-Fraktion folgenden Beschluss gefasst:

"Der Gemeinderat beschließt die im Eigentum der Gemeinde Berglen befindlichen Grundstücke im Windvorranggebiet RM-26 im Ortsteil Hößlinswart (Flurstücke 1328/0, 1328/5, 1328/9, 1328/10, 1328/12 und 1328/16) grundsätzlich für die Erstellung von Windenergieanlagen, gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt zur Verfügung zu stellen."

Dieser Gemeinderatsbeschluss steht nun in der Kritik. Ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss ist angekündigt. Hierzu möchten wir als Fraktion wie folgt Stellung beziehen:

"Mit dem Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss steht ein wichtiges Instrument unserer kommunalen Demokratie zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Entscheidungen des Gemeinderats zur Abstimmung zu stellen. Dieses Recht respektieren wir ausdrücklich.

Genauso selbstverständlich ist es aber, dass wir als gewählte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Verantwortung für die Entwicklung unserer Gemeinde übernehmen. Unsere Aufgabe ist es, Entscheidungen nach sorgfältiger Abwägung aller Chancen und Risiken zu treffen. Genau das haben wir mit unserem Beschluss vom 28. April 2026 getan.

Unsere Zustimmung bedeutet nicht, dass bereits über den Bau von Windenergieanlagen entschieden wurde. Mit dem Beschluss wurde zunächst lediglich die Möglichkeit geschaffen, gemeindeeigene Flächen für ein mögliches Projekt zur Verfügung zu stellen. Ob Windenergieanlagen tatsächlich errichtet werden können, entscheidet sich erst in den weiteren Genehmigungsverfahren. Dabei werden alle gesetzlichen Anforderungen – etwa zu Lärm, Schattenwurf, Natur- und Artenschutz sowie den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt – umfassend geprüft. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Projekt genehmigt werden.

Warum haben wir zugestimmt? Weil wir in diesem Beschluss Chancen für unsere Gemeinde sehen. Eine Verpachtung der Flächen kann langfristige Einnahmen für den Gemeindehaushalt schaffen. Noch wichtiger ist uns jedoch die Möglichkeit, dass die Wertschöpfung in unserer Region bleibt. Mit der bereits gegründeten Bürgerenergiegenossenschaft Buocher Berg besteht die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger sich an einem regionalen Projekt beteiligen und damit nicht nur die durch den Klimawandel dringend notwendige Energiewende unterstützen, sondern auch selbst davon profitieren können.

Uns ist bewusst, dass Windenergie unterschiedliche Auffassungen hervorruft und Fragen aufwirft. Diese Diskussion gehört zu einer lebendigen Demokratie. Wir sind jedoch überzeugt, dass es richtig war, der Gemeinde Berglen diese Entwicklungsmöglichkeit zu eröffnen und die weiteren Prüfungen nicht bereits im Vorfeld auszuschließen.

Wir stehen deshalb zu unserer Entscheidung. Gleichzeitig wünschen wir uns, dass die anstehende Diskussion sachlich und respektvoll geführt wird. Wir vertrauen darauf, dass sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und ihre Entscheidung auf der Grundlage aller Fakten treffen.

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