Stellungnahme der SPD-oLB-Fraktion zum Haushalt 2026
der Gemeinde Berglen in der Gemeinderatssitzung am 16.12.2025 

Das ist nun meine 7. Haushaltsrede in diesem Gemeinderat. Dieses Mal ist es jedoch irgendwie anders. Die Situation der kommunalen Haushalte im Allgemeinen, in Baden-Württemberg, im Landkreis, in den Nachbarkommunen und natürlich bei uns in Berglen war gefühlt noch nie so präsent in der öffentlichen Diskussion wie dieses Jahr und das nicht nur zur Zeit der Haushaltsdebatten. Es sieht nun sogar danach aus, dass die politischen Hilferufe aus den Rathäusern so langsam Gehör finden. Das von der Bundesregierung aufgelegte Sondervermögen Infrastruktur wird vom Land zu 2/3 an die Kommunen weitergegeben. Berglen soll laut Tabelle, die auf der Internetseite des Finanzministeriums von Baden-Württemberg veröffentlicht wurde, immerhin mit über 4,3 Millionen Euro davon profitieren und der Rems-Murr-Kreis mit über 87 Millionen. Die Mittel sind für investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur vorgesehen. Ein Zeichen, dass es sich durchaus lohnt, dicke Bretter zu bohren und die politischen Entscheidungsträger in die Pflicht zu nehmen. 

Vieles wurde in den letzten Tagen und Wochen schon gesagt und muss hier nun nicht noch einmal wiederholt werden. Es ist nun wahrscheinlich so langsam jedem klargeworden, dass unsere Gemeinde, wie so viele andere auch, ein strukturelles Finanzierungsproblem hat und dass es das oberste fiskalische Ziel sein muss, dass die laufenden Auszahlungen aus den laufenden Einzahlungen finanziert werden können. Um dies im Gegensatz zum Vorjahr für den Haushalt 2026 zu erreichen, war die Erhöhung der Grundsteuer erforderlich. Dass uns das nicht leichtgefallen ist und welche Argumente uns dann aber doch dazu bewogen haben, der Erhöhung zuzustimmen, haben wir als Fraktion bereits in einer Stellungnahme dargelegt. 

Herr Schreiber, Sie waren in der Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung so freundlich, unserer Bitte folgend, Voraussetzungen und Auswirkungen der Einführung einer Grundsteuer C in Berglen vorzustellen. Mit der sog. Grundsteuer C könnte Berglen unbebaute, aber baureife Grundstücke durch einen vom Gemeinderat festgelegten Hebesatz zusätzlich zur bisherigen Grundsteuer A und B höher belasten. Auch wenn wir den Grundgedanken der Einführung einer solchen Grundsteuer vor allem vor dem Hintergrund der Lenkungswirkung für die Schaffung zusätzlichen Wohnraums gut und richtig finden, steht der dafür notwendige, v.a. bürokratische Aufwand, ihren Ausführungen folgend, nicht im Verhältnis zum Ertrag. Wir werden deshalb derzeit keinen Antrag auf Einführung der Grundsteuer C in Berglen stellen. 

Für alle weiteren Anmerkungen zu den Kosten der Kinderbetreuung, der Notwendigkeit der Übernahme dieser Kosten durch das Land aufgrund seiner Verantwortung für die Bildung unserer Kinder sowie dem vielfach erwähnten Zusammenhang der Finanzierung langfristiger Investitionen in unsere Infrastruktur durch langfristige Darlehen erlaube ich mir auf die Haushaltsreden unserer Fraktion aus den letzten Jahren zu verweisen. 

Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Dabei erhalten wir als Gesellschaft zum Teil widersprüchliche Signale. Zum einen häufen sich die Nachrichten des Arbeitsstellenabbaus, gerade in unserer Region, bei großen, namhaften Unternehmen. Baden-Württemberg als Land des Auto- und Maschinenbaus spürt den aktuellen Strukturwandel der Transformation besonders deutlich. Auf der anderen Seite beklagen Politik und Wirtschaft seit Jahren den andauernden und sich verschärfenden Fachkräftemangel und es werden Forderungen erhoben, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mehr und länger arbeiten sollen. Diese gegensätzlichen Akzente führen unter den Menschen vor allem zu einem: zu Unsicherheit. 

Und das spüren auch wir in Berglen z.B. durch den nur sehr schleppenden Verkauf der Bauplätze im Baugebiet Pfeiferfeld. Die Zukunft ist immer ungewiss, doch der in vielen Unternehmen verkündete Arbeitsplätzeabbau sowie der auf sich wartende wirtschaftliche Aufschwung lässt viele hinsichtlich der Option, sich zu verschulden und ein Eigenheim zu erwerben, zumindest zögern. 

Dieses Zögern wiederum wirkt sich auf die finanzielle Situation der Gemeinde Berglen aus, haben wir doch gelernt, wie wichtig momentan das Sonderergebnis aus den Bauplatzerlösen für den Ausgleich unseres Haushalts ist. Allein hierauf zu “bauen” (welch Wortspiel) ist jedoch fehl am Platz oder wie unser Kämmerer es ausdrückte, “kein tragfähiges Konzept”. 

Zu Beginn habe ich davon gesprochen, dass die Stimmen aus den Kommunen dahingehend gehört wurden, dass nun zumindest Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung gestellt wurden. Im nächsten Schritt ist es erforderlich in eben dieser Weise weiterhin auf die politischen Entscheidungsträger einzuwirken, dass die finanzielle Grundausstattung der Kommunen dauerhaft verbessert wird. Anstelle von hochkomplexen Förderprogrammen sollten die Kommunen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip so mit Steuermitteln ausgestattet werden, dass sie in der Lage sind, die von Ihnen zu bewältigenden Aufgaben vor Ort – also da, wo man in der Regel am Besten weiß, was notwendig ist - zu gestalten und zu finanzieren.  

Der Haushalt der Gemeinde Berglen umfasst dieses Jahr – ohne den Wirtschaftsplan des Wasserwerks - 388 Seiten. Auf diesen Seiten ist jede Ausgabe, jede Investition vermerkt, die wir nächstes Jahr planen. Und ja, ich habe mir jede Seite und die darin aufgeführten Maßnahmen angesehen, zumindest überflogen. Wir leisten uns hier in Berglen keine goldenen Wasserhähne. Wir investieren in unsere Infrastruktur, in die Kläranlage, die Instandhaltung unserer Straßen, unsere Trinkwasserversorgung, unsere Feuerwehr und damit auch in den Katastrophenschutz. Natürlich könnten wir bei den sog. freiwilligen Leistungen sparen. Wir könnten alle Vereinszuschüsse streichen, wir könnten das Kulturprogramm kippen, wir könnten die Jugend- und Seniorenarbeit beenden und auf Car-Sharing und VVS-Rider verzichten. Ohne auf die vermutlich trotz allem nur geringen finanziellen Verbesserungen einzugehen, die sich für den Haushalt ergeben würden, ist klar, dass dies nicht der Weg ist, den wir beschreiten möchten.  “Wir sparen nicht zum Preis unseres Zusammenhalts”. Das waren Ihre Worte im Verwaltungs- und Finanzausschuss, Herr Bürgermeister. Vielen Dank für diese Aussage, für dieses Versprechen. Wir sehen das als SPD-offene Liste genauso. 

Nichtsdestotrotz werden wir auch weiterhin jede Entscheidung mit finanziellen Auswirkungen dahingehend auf den Prüfstand stellen müssen, ob und in welcher Höhe sie angemessen und erforderlich ist. So sieht unsere Fraktion beispielsweise die ein oder andere Feldwegsanierung kritisch, für die es zwar Zuschüsse vom Land gibt, die aber trotzdem einen hohen Eigenanteil an Kosten für die Gemeinde mit sich bringt und die  zuweilen auch aus ökologischer Sicht fragwürdig erscheint. 

Die Komplexität der aktuellen Herausforderungen zeigt sich dann auch darin, dass sich die Personalaufwendungen in den letzten Jahren ständig erhöht, in den letzten 10 Jahren sogar verdoppelt haben.  Das Personal wird gern als einer der treibenden Kostenfaktoren für die prekäre Situation der kommunalen Haushalte angeführt. Wir möchten jedoch noch einmal betonen, dass hinter diesen Kostenfaktoren Menschen stehen. Menschen, die hier in Berglen den Laden am Laufen halten. Wir prüfen im Gemeinderat jede Stelle, jede Erhöhung und es ist gut, dass wir im Jahr 2026 keine Stellenzuwächse zu erwarten haben. Doch auch bei den Personalaufwendungen leisten wir uns in Berglen keinen Luxus. Von den Hausmeistern, über die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten bis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, es läuft vieles wirklich gut in Berglen, dank Ihnen. 

Nun stellt sich die Frage, was können wir hier vor Ort in Berglen tun, um die wirtschaftliche und finanzielle Situation zu verbessern. Wir brauchen vor allem eines: Zuversicht. Wir müssen die aktuellen Herausforderungen als Chance begreifen. Jede Investition, die wie als Gemeinde tätigen, sei es in die Infrastruktur oder die Bildung unserer Kinder, ist eine Investition in die Zukunft. Es ist unsere Aufgabe, dabei auf Prävention, z.B. im Katastrophenschutz, aber auch z.B. in der Schulsozialarbeit und auf zukunftsfähige Konzepte zu setzen. Wir brauchen Mut und Innovationskraft, Mitgefühl und Gemeinschaft. Das starre Festhalten an Althergebrachtem, das Abgrenzen gegenüber anderen – sei es aus Angst oder Unsicherheit – wird uns nicht zum Ziel führen.  

Bei all den Sorgen über die Ausgeglichenheit der kommunalen Haushalte und die wirtschaftliche Situation, sollten wir eines nicht vergessen: Die größte Bedrohung für unsere Zukunft ist die Klimakrise. Ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips haben wir jeden Tag auf der Ebene unserer Gemeinde die Möglichkeit Veränderungen zu bewirken. Die CO2-Neutralität Berglens bis spätestens 2045 muss oberstes Ziel bleiben und zeitlich so gut es geht sogar noch weiter nach vorne geschoben werden durch Investitionen in erneuerbare Energien, moderne Mobilitätskonzepte, klimafreundliche Beschaffung sowie eine kommunale Wärmeplanung, die im Falle Berglens durch Unterstützung und Ausbau des Stromnetzes den flächendeckenden Einsatz von Wärmepumpen ermöglicht. An diesem Ziel der Klimaneutralität werden wir uns messen lassen müssen.  

Diejenigen, die uns nach unseren Anstrengungen fragen werden, sind unsere Kinder und Enkel. 

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

Stellungnahme der SPD-Fraktionen im Rems-Murr-Kreis zur aktuellen Situation der kommunalen Finanzen

Wer kennt den Bedarf vor Ort am besten? Wir Kommunen! Was brauchen wir, um unsere Aufgaben zu erfüllen? Ausreichende Finanzmittel.

Die SPD-Fraktionen im Rems-Murr-Kreis haben sich am Samstag, den 25.10.25, im Rahmen eines Runden Tisches intensiv mit der aktuellen Finanzsituation der Kommunen auseinandergesetzt. Die Haushaltsplanberatungen für 2026 stehen bevor – und nahezu alle Kommunen kämpfen um die Genehmigungsfähigkeit ihrer Haushalte. Ist das zukunftsfähig?

Um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten, muss der Cashflow des Ergebnishaushalts mindestens ausgeglichen sein. Das bedeutet: Zwar werden die Abschreibungen nicht erwirtschaftet, aber es dürfen keine Kredite zur Deckung laufender Ausgaben aufgenommen werden.

Derzeit weisen viele Kommunen einen deutlich negativen Cashflow auf. Die Folgen: Steuer- und Gebührenerhöhungen werden diskutiert, Kürzungen oder Streichungen freiwilliger Leistungen drohen, offene Stellen werden nicht nachbesetzt, Personalabbau steht im Raum. Notwendige Erhaltungsmaßnahmen werden zurückgefahren, dringend erforderliche Ersatz- und Sanierungsinvestitionen werden verschoben. Dieser Zustand ist untragbar und auf Dauer nicht haltbar.

Wir fordern eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzen. Aus unserer Sicht sind folgende Punkte zentral:

  1. Wer bestellt, muss bezahlen:
    Dieser Grundsatz wird seit Jahren missachtet. Besonders deutlich zeigt sich das im Bereich der Kinderbetreuung. Der Bund hat einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab drei Jahren zugesagt – gesellschaftspolitisch richtig, aber die finanziellen Folgen tragen die Kommunen. Ein ähnliches Szenario droht ab 2026 mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Der Bund muss nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die laufenden Betriebskosten vollständig übernehmen.
  2. Mischfinanzierung und Zuschüsse auf den Prüfstand:
    Beispiel Krankenhausbau: Bund und Länder sind für Planung und Struktur zuständig – warum müssen Landkreise sich an der Finanzierung beteiligen?
  3. Vergaberecht modernisieren:
    Private Investoren realisieren Projekte oft günstiger als die öffentliche Hand. Ein Grund: Das Vergaberecht ist zu starr. Wir brauchen mehr Flexibilität und Verhandlungsspielraum.
  4. Kommunen als Basis der Demokratie sehen und daher die kommunale Selbstverwaltung sicher stellen
    Die Kommunen sind nicht nur die Basis unseres demokratischen Gemeinwesens, sondern verkörpern auch das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Sie stehen den Menschen vor Ort am nächsten und verfügen über die notwendige Kompetenz, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern passgenaue Lösungen zu entwickeln. Die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung ist ein zentrales Element unserer Demokratie: Sie ermöglicht es den Kommunen, eigenverantwortlich über ihre Angelegenheiten zu entscheiden und lokale Herausforderungen flexibel zu bewältigen.
    Ohne finanziell handlungsfähige Kommunen gerät dieses Fundament ins Wanken. Nur wenn die Kommunen ausreichend ausgestattet sind, können sie ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen und die demokratische Teilhabe vor Ort sichern.

Wir wissen, dass Bund und Länder vor großen finanziellen Herausforderungen stehen – etwa in der Sicherheits-, Verteidigungs- und Wirtschaftspolitik. Aber: Ohne ausreichend finanzierte Kommunen ist unser Gemeinwesen gefährdet. Unsere Forderungen werden nur dann zum Tragen kommen, wenn Bund und Länder endlich ihre eigenen Reformaufgaben angehen und so dann die Möglichkeit haben, den Kommunen die Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie für ihre Aufgaben benötigen.

Verfasser für die SGK-Rems Murr: Tim Schopf und Andreas Herfurth, 30.10.2025 

Stellungnahme der SPD-oLB Fraktion zur Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zum 01.01.2026

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2025 mehrheitlich beschlossen, die Grundsteuerhebesätze in Berglen wie folgt festzulegen:

Grundsteuer A: 520 v.H. (bisher: 420 v.H.)

Grundsteuer B: 230 v.H. (bisher: 170 v.H.)

Nach der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten war, hatte der Gemeinderat für das Jahr 2025 die weitestgehend für die Kommune aufkommensneutralen Hebesätze in Höhe von 420 v.H. für die Grundsteuer A und in Höhe von 170 v.H. für die Grundsteuer B festgelegt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat die Verwaltung für das Jahr 2026 die dann doch deutliche Erhöhung vorgeschlagen.

Als SPD-oLB-Fraktion möchten wir das Für und Wider unserer Entscheidungsfindung darlegen:

Die Grundsteuer ist eine vermögensbasierte Steuer und insofern aus SPD-Sicht eine Steuer, die durchaus ihren Anteil zum Haushaltseinkommen einer Gemeinde beitragen kann und soll.

Allerdings spielen zwei weitere Faktoren eine Rolle, die gegen eine zu starke Erhöhung sprechen:

Zum einen die versprochene Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform: Es wurde von der Politik dafür plädiert, die Hebesätze nach der Reform so auszugestalten, dass für die Gemeinden ein Grundsteueraufkommen in vergleichbarere Höhe erreicht wird. Der Gemeinderat Berglen hat dies in seiner Festlegung der Hebesätze für das Jahr 2025 auch berücksichtigt. In der Diskussion über die Festlegung der Hebesätze sollte deshalb durchaus berücksichtigt werden, dass die Abkehr von dieser Vorgehensweise schon ein Jahr nach der Reform zu weiterer Politikverdrossenheit führen könnte.

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Kosten für die Grundsteuer häufig bei Mietverhältnissen an den Mieter weitergegeben werden. Eine Erhöhung der Hebesätze widerspricht insoweit dem Ziel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

Diesen Argumenten steht jedoch Folgendes gegenüber:

In Berglen gibt es relativ wenig Mietwohnungen. Zudem hat die Grundsteuerreform dazu geführt, dass Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit kleineren Grundstücken grundsätzlich von der Reform profitiert haben, also weniger zahlen müssen als vor der Reform. Eigentümer von Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken zahlen dagegen grundsätzlich mehr. Da Mietwohnungen in der Regel eher in Mehrfamilienhäusern zu finden sind, gehen wir davon aus, dass die Grundsteuerbelastung für Mieterinnen und Mieter dieser Wohnungen auch nach der vorgeschlagenen Hebesatzerhöhung nicht wesentlich über den Kosten vor der Reform liegen. Dies sind wohlgemerkt Grundsatzannahmen, die selbstverständlich nicht ausschließen können, dass die tatsächliche Belastung im Einzelfall anders ausfällt. Aufgabe des Gemeinderats ist es jedoch, anhand von grundsätzlichen Gegebenheiten Entscheidungen zu treffen.

Das entscheidende Argument ist für uns jedoch die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde Berglen. Diese ist, das muss allen klar sein, die Folge einer strukturellen Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte. Dieses strukturelle Problem wird in Berglen auch nicht durch die Erhöhung der Hebesätze behoben werden können. Da wird sich die Politik auf Bundes- und Landesebene bald mehr einfallen lassen müssen. Wir möchten jedoch sicherstellen, dass, bis es so weit ist, auch für die sogenannten Freiwilligkeitsleistungen in unserer Gemeinde weiterhin finanzielle Spielräume bleiben, sei es für die Vereinsförderung, die Sanierung unserer Spielplätze oder die Unterstützung der Projekte des Jugendgemeinderats. Mit der Erhöhung der Hebesätze, die in dem vorgeschlagenen Ausmaß immerhin jährliche Mehrreinnahmen in Höhe von ca. 300.000 EUR ermöglicht, leisten die Grundstückseigentümer einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde.

Die Mitglieder der SPD-oLB Fraktion Berglen haben nach Abwägung dieser Pro- und Kontraargumente einstimmig für den Verwaltungsvorschlag zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze ab dem 01.01.2026 votiert.

Die neuen Grundsteuerhebesätze wurden mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen aus der BWV-Fraktion beschlossen!

Stellungnahme der SPD-oLB Fraktion zur Erhebung eines Zuschlags für die Ganztagesbetreuung in der Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 2025

Die Ansicht der SPD zum Thema Kindergartengebühren ist bekannt, insofern dürfte es keinen überraschen, dass wir auch einem Zuschlag für die GT-Betreuung nicht zustimmen werden.

Bei der Nennung dieses grundsätzlichen Einwands wollen und können wir es jedoch nicht bewenden lassen.

Nochmal zur Ausgangslage: In den Randzeiten des Ganztagesangebots kommt es häufig dazu, dass Kinder, obwohl die Betreuungszeit von den Eltern gebucht ist, früher abgeholt werden. GT8 scheint für Eltern nicht ausreichend zu sein, GT10 dagegen aber für viele zu lang. Die Entscheidung ein Betreuungsangebot GT9 einzuführen, war aus unserer Sicht deshalb richtig, eine Flexibilisierung des Betreuungsangebots in jedem Fall zu begrüßen. 

Für die gebuchten Zeiten muss Personal bereitgestellt werden, selbst für die Betreuung eines Kindes, müssen zwei Erzieherinnen anwesend sein. Werden die Kinder früher als vereinbart abgeholt bzw. werden nur sehr wenige Kinder in den Randzeiten betreut, entsteht ein personeller Mehraufwand: kurz gesagt viel Personal – und damit Kosten - für wenig Kinder.

Man könnte nun versuchen Werbung zu machen und das Ganztagsangebot attraktiver, ja vielleicht sogar günstiger anbieten, um mehr Familien dazu zu bewegen, ihre Kinder länger in die Betreuung zu geben und z.B. dadurch die Entscheidung für eine längere Erwerbstätigkeit der Eltern zu erleichtern. Immerhin gibt es aktuell aufgrund der wirtschaftlichen Lage Forderungen, dass mehr und länger gearbeitet werden soll.

Die Einführung eines Zuschlages für die Ganztagesbetreuung GT9 und GT10 führt jedoch dazu, dass mehr Erwerbstätigkeit tatsächlich bestraft wird. Es lohnt sich für Eltern - und leider immer noch in erster Linie für die Mütter - also noch weniger, mehr bzw. länger zu arbeiten, vergleichen sie ihr durch die Mehrarbeit erzielbares Nettoeinkommen mit den zu zahlenden Betreuungskosten für ihre Kinder.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Weg zielt nun darauf ab durch Zuschläge v.a. auf die Betreuungsform GT10 zu erreichen, dass diese möglichst nicht mehr gebucht wird, so dass das Personal anders und ggf. v.a. in den Vormittagszeiten besser eingesetzt werden kann. Das ist im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen der Erziehrinnen und Erzieher ein durchaus nachvollziehbares Ansinnen, geht aber mit einer weiteren Verteuerung der Kinderbetreuung für die Eltern einher.

Denn es werden durch den Zuschlag nun gerade vor allem die Eltern bestraft, die ihre Kinder in GT10 angemeldet haben und deren Kinder auch 10 Stunden betreut wurden, nur weil andere Eltern zwar auch GT10 gebucht haben, die Kinder aber vielleicht durch Eltern, Großeltern oder ein anderes Netzwerk früher abgeholt werden können.

Diese Eltern werden vermutlich auch trotz Zuschlages ihre Kinder in der Betreuung GT10 belassen, ganz einfach, weil sie darauf angewiesen sind. Es ist also nicht gesagt, dass GT10 durch die Zuschläge gar nicht mehr gebucht wird.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes sagen:

  • Das zusätzliche Angebot von GT9 wird u.E. auch schon ohne Zuschläge eine Lenkungswirkung entfalten und die Anmeldung von Kindern in GT10 reduzieren. Ein Zuschlag für die Betreuungsform GT9 ist somit aus unserer Sicht auf keinen Fall zu rechtfertigen.
  • Durch einen Zuschlag auf die Ganztagesbetreuung GT9 und GT10 wird zusätzliche Erwerbstätigkeit von Eltern bestraft. Eltern, die auf diese Betreuungsform angewiesen sind, werden überproportional belastet. Dabei möchten wir auch zu bedenken geben, dass attraktive Konditionen in der Kinderbetreuung – gerade auch im Vergleich mit Nachbarkommunen - für Familien durchaus ein Argument sein können, ob sie sich in einer familienfreundlichen (!) Gemeinde um einen Bauplatz bewerben, oder nicht. 
  • Sollten die Zuschläge mehrheitlich beschlossen werden, stellen wir zur Diskussion, den Zuschlag einkommensabhängig zu erheben bzw.  zumindest eine Einkommensgrenze zu formulieren bis zu der der Zuschlag nicht erhoben wird. Eltern sollen die Möglichkeit haben nachzuweisen, dass sie die Einkommensgrenze nicht erreichen und den Zuschlag dann nicht zahlen müssen. Der Verwaltungsaufwand erscheint uns bei der genannten Anzahl an Kindern vertretbar und ggf. wäre dies dann auch ein Einstieg, die Kindergartengebühren insgesamt irgendwann nicht mehr nur nach der Anzahl der Kinder, sondern nach dem Einkommen der Eltern und damit nach der Leistungsfähigkeit zu staffeln, wie es auch schon in anderen Gemeinden der Fall ist.

Die Einführung von Ganztagesgebühren für GT9 und GT10 wurde mehrheitlich - gegen die 4 Stimmen der SPD-oLB-Fraktion - beschlossen!

Ablehnung einer finanziellen Beteiligung der Gemeinde Berglen am Windpark Hörnle

In der Gemeinderatssitzung am 1. Juli 2025 hatte der Gemeinderat Berglen über die finanzielle Beteiligung am Windpark Hörnle zu entscheiden.

Auf der Gemarkung der Stadt Backnang, der Stadt Winnenden und der Gemeinde Leutenbach ist die Errichtung von drei Windenergieanlagen geplant, welche 2027/2028 in Betrieb gehen sollen. Das Projekt wird als Kooperation mit den Stadtwerken Winnenden, den Stadtwerken Backnang sowie dem Grundstückseigentümer, der Hofkammer des Hauses Württemberg, entwickelt.

Der Windpark steht insoweit nicht auf unserem Gemeindegebiet, jedoch in unmittelbarer Nähe und voraussichtlich Sichtweite der Teilorte Stöckenhof und Öschelbronn.

Die oben genannte Projektgemeinschaft bot deshalb u.a. auch der Gemeinde Berglen die Möglichkeit an, sich mit bis zu 3,26% an der Projektgesellschaft zu beteiligen.

Der Gemeinderat hat die Beteiligung mehrheitlich abgelehnt. Auch von unserer SPD-oLB-Fraktion gab es 3 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.  Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir den Windpark an sich ablehnen. 

Ganz im Gegenteil. Wir sind überzeugt, dass die Energiewende nur durch eine dezentrale Energieversorgung und das bedeutet, durch den massiven Ausbau von PV- und Windkraftanlagen gelingen kann. Es ging bei der Entscheidung am 1. Juli jedoch nicht um ein Ja- oder Nein zum Windpark Hörnle. Es ging „lediglich“ um eine finanzielle Beteiligung unserer Gemeinde an der Projektgesellschaft – mit möglichen finanziellen Chancen und Risiken.

Aufgrund der mehr als angespannten finanziellen Lage unserer Gemeinde müssten die Mittel für die Beteiligung (ca. 160.000 EUR) über Kredite finanziert werden. Eine Beteiligung am Windpark Hörnle würde jedoch unseren Gestaltungsspielraum bei anderen Entscheidungen einschränken.

Zudem hat der Gemeinderat – ebenfalls in der Sitzung am 1. Juli 2025 – der Erweiterung des Vorranggebiets auf Gemarkung Berglen / Remshalden – unweit des Vereinsgeländes des KTSV Hößlinswart – zugestimmt. Bei diesem Gebiet sind die Planungen zwar noch weit weniger fortgeschritten als am Windpark Hörnle, wir sind jedoch der Meinung, dass sich das (finanzielle) Engagement Berglens auf dieses Vorranggebiet auf eigenem Gemeindegebiet konzentrieren sollte.

Der Windpark Hörnle mit seinen 3 Windenergieanlagen wird also - sofern nicht andere Gründe dagegen sprechen - realisiert werden, egal ob sich die Gemeinde Berglen beteiligt oder nicht. Und das ist auch gut so!

Antrag der SPD-oLB-Fraktion zum Beitritt der Gemeinde Berglen zur "Initiative für lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten"

Die Fraktion der SPD-offene Liste Berglen hat den Antrag gestellt,  in der Gemeinderatsitzung vom 29.04.2025 über den Beitritt der Gemeinde Berglen zur "Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" abzustimmen. Dieser Termin wurde bewusst gewählt, da in dieser Sitzung auch der Lärmaktionsplan für die Gemeinde Berglen beschlossen wurde. Unsere Fraktion hatte die Abstimmung über den Beitritt schon mehrmals zur Diskussion gestellt - zuletzt in der Haushaltsrede 2025. Da dies von Seiten der Verwaltung jedoch nicht umgesetzt wurde, haben wir uns entschlossen, gem. § 34 Abs. 1 GemO von unserem Antragsrecht Gebrauch zu machen und das Thema auf die Tagesordnung setzen zu lassen.

Die Lärmbelästigung in Berglen kommt zu ganz großen Teilen vom Verkehr. Die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde sind jedoch relativ gering, da es sich bei den meisten Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen um Kreisstraßen handelt. Die "Initiative für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" hat deshalb auch v.a. das Ziel die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Aus diesem Grund haben sich bisher bereits 1130 Städte und Gemeinden der Initiative angeschlossen.

Und die Initiative war auch erfolgreich. Im Oktober 2024 - also noch kurz vor der Bundestagswahl - kam es  zu einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Die Anwendungsregelungen für Tempo 30 wurden erweitert, der Katalog der "sensiblen Einrichtungen", vor denen Tempo 30 ohne größere Prüfung zur Anwendung kommen kann, erweitert. Ganz allgemein wurden mit dem

  • Vorrang der Sicherheit vor der Leichtigkeit, 
  • der Aufnahme neuer Ziele wie Klimaschutz und Städtebau und 
  • dem Einstieg in die Abkehr von der Dominanz des motorisierten Verkehrs auch durch einzelne Neuregelungen

in der StVO wichtige Weichen in Richtung Zukunft gestellt.

Das Hauptziel, nämlich die unbürokratische Anordnung von Tempo 30 durch Städte und Gemeinden, wurde jedoch noch nicht erreicht.

Der Antrag, der Initiative beizutreten, kommt vor diesem Hintergrund vermeintlich etwas spät. Wir sind dennoch der Meinung, dass ein Beitritt nach wie vor sinnvoll ist. Die neue Straßenverkehrsordnung enhält viele neue unbestimmte Rechtsbegriffe. Die rechtssichere Anwendung der neuen Anwendungsgründe ist schwierig. Als Mitglied der Initiative kann man vom Erfahrungsaustausch im Hinblick auf die Begründungsarbeit profitieren. Auch wenn die Initiative momentan ruht, wünschen sich 38% der Mitglieder in der Initiative im Verteiler zu bleiben, um den Erfahrungsaustausch zu pflegen und 56 % wünschen sich, dass die Initiative auf Bundesebene auch andere verkehrspolitische Themen mit kommunaler Relevanz bearbeitet und eine stabile, auskömmlich finanzierte Struktur bekommt.

Es handelt sich um einen politischen Ansatz des "bottom-up", also der Setzung von Themen von unten (Kommunen) nach oben (Bund), der schon viel erreicht hat und der u.E. auch weiterhin unterstützt werden sollte.

Unsere Fraktion hat deshalb den Antrag gestellt, der Initiatve mit folgendem Text beizutreten:

  1. "Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
  2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
  3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindig-keit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
  4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können."

Der Antrag wurde mit allen Stimmen der Bürgerlichen Wählervereinigung sowie der Gegenstimme von Bürgermeister Niederberger abgelehnt. Letzterer begründete seine Entscheidung damit, dass die Verwaltung weder das Personal noch das Know-How habe, um eigenständig über die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten zu entscheiden.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr.  Auch wenn der Beitritt in erster Linie Symbolcharakter hätte, könnte dadurch jedoch ein Signal gesetzt werden, für eine notwendige Verkehrs- und Mobilitätswende in der Zukunft einzutreten. Auch jetzt schon ist das Personal der Gemeinde Berglen bei Anfragen z.B. zu Fußgängerüberwegen oder der Anordnung von Tempo 30 im engen Austausch mit der Verkehrsbehörde des Landkreises. Das Verwaltungspersonal ist insoweit auch jetzt schon sachlich und zeitlich in hohem Maße involviert.

 

 

Ein Edeka in Oppelsbohm? Stellungnahme der SPD-oLB-Fraktion zum Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 15.10.2024

Die SPD-oLB Fraktion hat im Gemeinderat mit 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gegen den Satzungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren für einen neuen Edeka in Oppelsbohm gestimmt. Wir haben uns sehr lange und intensiv mit den Stellungnahmen und Argumenten auseinandergesetzt. Im Folgenden möchten wir Euch unsere wesentlichen Entscheidungsgründe erläutern:

1. Berglen ist eine Flächengemeinde. Der Vorteil eines „nahen“ Edekas gilt vermutlich nur für die Teilorte Oppelsbohm und Rettersburg. Aus den anderen Teilorten müssen nach wie vor Fahrtwege in Kauf genommen werden, die nicht wesentlich kürzer sind als die bisherigen Einkaufswege in die Region. Die Grundversorgung ist in Berglen mit dem Netto sichergestellt. Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP) lassen im ländlichen Raum einen großflächigen Einzelhandel nur zur Sicherung der Grundversorgung zu, nicht aber zur Verbesserung bzw. Ergänzung.
 

2. Die für den Edeka geplante Fläche verstößt gegen das Integrationsgebot des LEP. Hierfür wurde von der Gemeinde ein Ausnahmegenehmigung beantragt, die im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens bewilligt wurde. Ebenfalls nicht erfüllt ist unserer Ansicht nach das Beeinträchtigungsgebot. In seiner Stellungsnahme zum geplanten Vorhaben schreibt das Regierungspräsidium Stuttgart, dass "bei einer Umverteilung [des Umsatzes] von 13-14 % [vom Netto zum Edeka] ein Marktaustritt des Netto nicht ausgeschlossen werden kann." Es wurde eine Reduktion der Verkaufsfläche empfohlen. Mit Verweis auf ein Urteil des BVerwG vom 23.05.2023 wurde jedoch ausgeführt, dass das Beeinträchtigungsgebot nicht als Ziel der Raumordnung zur Anwendung kommen soll. Das bedeutet unserer Ansicht nach jedoch nicht, dass es erfüllt ist. Es besteht für uns durchaus die Gefahr, dass der Netto, als Discounter und damit Anbieter günstiger Lebensmittel, neben dem Vollsortimenter Edeka nicht bestehen kann.

3. Jede für bauliche Anlagen neu in Anspruch genommene Fläche verstärkt den Klimawandel. Das ursprüngliche Ziel in Deutschland, den täglichen Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 ha zu beschränken, wird mit immer noch fast dem doppelten Wert verfehlt. Jede einzelne Gemeinde trägt zu diesem Ergebnis bei. Vor diesem Hintergrund wäre zumindest eine mehrgeschossige Bauweise mit unterschiedlichen Nutzungen angebracht. Die vorgebrachten Hinderungsgründe (Stellplätze, Topografie) sind nicht stichhaltig. Auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann u.E. vor dem vorrangigen Ziel des Klimaschutzes kein Hinderungsgrund sein.

4. Ein neuer Edeka wird vermutlich die Einkaufsgewohnheiten verändern. Das ohnehin in Stoßzeiten schon sehr hohe Verkehrsaufkommen nach und in Oppelsbohm, v.a. an der ohnehin schwer belasteten Georg-Friedrich-Händel-Str. wird unserer Einschätzung nach zunehmen. Im Gegensatz zum Netto wird der Edeka keine Bushaltestelle "vor der Haustür" haben. Die ca. 400m entfernte Bushaltestelle in der Ortsmittel ist in unseren Augen für größere Einkäufe nicht als "gut erreichbar" zu bezeichnen.

5. Das geplante Gebiet war ursprünglich für einen Neubau des Bauhofs vorgesehen. Dies wurde jedoch aufgrund der Lärmbelastung für das angrenzende Wohngebiet verworfen. Nun soll ein Supermarkt gebaut werden mit Öffnungszeiten an 6 Tagen die Woche von 7 – 22 Uhr. Lärmgutachten hin oder her, es mag sich jeder selbst ein Bild davon machen, was das für die Anwohner bedeutet.

6. Die Gemeinde übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung und dauerhafte Einhaltung der umfangreichen Ausgleichsnahmen, welche für die Umwandlung der geschützten Streuobstwiese anfallen. Auch wenn diese Ausgleichsmaßnahmen vom Investor bezahlt werden, ist die Gemeinde in der Pflicht und benötigt eventuell sogar zusätzliches (eigenes oder extern beauftragtes) Personal.
Dass die Gemeinde schon jetzt Schwierigkeiten hat alle Ausgleichsmaßnahmen fristgerecht umzusetzen, zeigt sich z.B. an den Maßnahmen, zu welchen sich die Gemeinde fürs „Baugebiet Pfeiferfeld“ verpflichtet hat.

7. Das Plangebiet befindet sich zwar nicht in einem Überschwemmungsgebiet, durch die sehr große, größtenteils versiegelte Fläche trägt sie jedoch zur Verschärfung der Situation in Überschwemmungs-gebieten bei. Im Besonderen wird die ostwärts gelegene Bebauung bei weiteren Starkregenereignissen stärker beeinträchtigt, als es jetzt der Fall wäre. – „Bei Starkregen findet der Abfluss des Regenwassers entsprechend der Topografie voraussichtlich über die Johann-Sebastian-Bach-Straße in Richtung Osten statt.“

8. Argument Kaufkraft: "Berglener Bürgerinnen und Bürger kaufen dann in Berglen ein, die Kaufkraft fließt nicht in die Region". Die Kaufkraft fließt jedoch nicht der Gemeinde zu, sondern zunächst einmal Edeka. Ein kleiner Betrag davon erreicht die Gemeinde über die Gewerbesteuer. Berglen ist jedoch eng mit den angrenzenden Gemeinden verflochten. Wir nutzen die dortige Infrastruktur (Krankenhäuer, Schwimmbäder, Vereine etc.). Unsere Kaufkraft unterstützt die Region. Zudem arbeiten viele Berglener in der Region, weshalb ein Teil der Kaufkraft wieder als Lohneinkommen nach Berglen zurückfließt. 

9. Argument Arbeitsplätze. Ein neuer Edeka schafft Arbeitsplätze in Berglen. Seit längerer Zeit werden jedoch überall (so z.B. auch beim Netto oder Maurer) Arbeitsstellen dieser Art angeboten, aber offensichtlich können nicht ausreichend MitarbeiterInnen gefunden werden.

10. Nachhaltigkeit: Auch in Berglen gibt es Initiativen, die sich für die Rettung von Lebensmitteln einsetzen. Ein Vollsortimenter in Berglen widerspricht in unseren Augen diesem Ziel und erhöht die Gefahr der weiteren Lebensmittelveschwendung, da die Supermärkte der Umgebung ihr Angebot durch den Neubau in Oppelsbohm nicht reduzieren werden.

11. Mit der Ansiedlung des EDEKA Vollsortimenters nimmt die Gemeinde Einfluss auf eine mögliche betriebswirtschaftliche Entscheidung, die eine Betriebsaufgabe eines bestehenden Geschäfts (Hofläden) zur Folge haben kann, womit unserer Ansicht nach eine Schwächung der örtlichen Landwirtschaft zu befürchten ist.

Ein Edeka in Oppelsbohm ist für viele sicherlich aus verschiedenen Gründen verlockend. Für uns spricht aufgrund der dargestellten Argumente jedoch wesentlich mehr dagegen als dafür.

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