Gemeinderatswahlen
Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahl 2009 in Berglen stellen sich vor.

Die Kandidaten von links:
Um unsere Kandidaten näher kennen zu lernen, klicken Sie einfach auf den Namen.
Der Gemeinderat
Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung, in
Städten auch als Stadtrat, Ratsversammlung oder Stadtverordnetenversammlung
bezeichnet, ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan
einer Gemeinde
Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die
Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle
grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. Im Gegensatz hierzu
führt der Bürgermeister, der oft auch der Vorsitzende des
Gemeinderats ist, die laufenden Geschäfte und führt die
Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Größe des
Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie
variiert zwischen 8 und über 90 Mitgliedern.
Quelle: Wikipedia
Die Unechte Teilortswahl bei Kommunalwahlen in
Baden-Württemberg
Die unechte Teilortswahl in Baden-Württemberg wurde 1972 im
Rahmen einer Gemeindereform eingeführt und wird in § 27 der
Gemeindeordnung geregelt. Für jeden Teilort wird anhand der
Wohnbevölkerung festgelegt, wieviele Sitze auf Kandidaten aus dem
Teilort entfallen. Die Bewerber für den Gemeinderat kandidieren
getrennt nach Wohnbezirk (Teilort).
Für die Wähler gibt es keine Einteilung nach Teilorten. Jeder
Wähler kann Bewerber in jedem Teilort wählen. Dabei kann er pro
Teilort nur soviele Bewerber wählen, wie Kandidaten im Teilort zu
wählen sind. Allerdings kann er bis zu drei Stimmen auf die Kandidaten
kumulieren.
Die Sitze werden entsprechend der Stimmen an Kandidaten der
Bezirkslisten im Bezirk (Teilort) nach dem Divisorverfahren mit
Abrunden (d'Hondt) verteilt. Entsprechend werden die Sitze
der Gemeinde insgesamt entsprechend der Stimmen an die Stimmen aller
Kandidaten einer Partei an die Parteien nach dem Divisorverfahren
mit Abrunden ( d'Hondt) verteilt. Da die Sitze einer Partei
durch diese Berechnungen in aller Regel nicht immer gleich sind (Überhangmandate),
werden zusätzlich Ausgleichsmandate verteilt, um den
Parteienproporz wieder herzustellen.
vgl. Teilortswahl im Kommunalwahlrecht
Baden-Württemberg
Kritik
Die Bewerber werden von Wählern aller Teilorte gewählt, nicht
nur von Wählern des Teilortes. Gerade, wenn es deutlich
unterschiedliche Interessen der Teilorte gibt, kann es dazu führen,
daß ein Aussenseiter gewählt wird, der nicht die
Teilortsinteressen vertritt. Analoges gilt für Minderheitenklauseln,
bei denen ein Minderheitenkandidat von der Mehrheit gewählt wird. Auch
hier kann dann das Wahlkriterium sein, daß gerade keine
Minderheiteninteressen vertreten werden.
Links
Unsere Meinung zu Thema unechte Teilortswahl
Die unechte Teilortswahl war unmittelbar nach dem Gemeindezusammenschluss absolut richtig:
Durch die garantierte Vertretung aller Teilorte wurde das Zusammenwachsen gefördert.
Die unechte Teilortswahl ist jedoch nicht Garant dafür, dass der vom Teilort gewollte Vertreter
auch in den Gemeinderat einzieht - deshalb die Betonung auf "unecht". Auch in Berglen hat in
Einzelfällen der vom Teilort " nicht gewollte" Vertreter ein Mandat erhalten. Allerdings haben
sich die Gemeinderäte der SPD schon immer als Vertreter aller Teilorte verstanden.
Zwischenzeitlich sehen wir und wohl auch die Mehrheit der Bevölkerung die Gemeinde nicht nur als
politische Verwaltungseinheit, sondern als selbstbewusstes Gemeinwesen, das sich mit seiner tollen
Landschaft von den angrenzenden Siedlungsachsen positiv abhebt. 38 Jahre nach der Verwaltungsreform
ist die Gemeinde längst volljährig und die unechte Teilortswahl damit überholt. Erstaunlicherweise
hat die BWV - Fraktion mit ihrem Teilortsdenken dies noch nicht erkannt und hat deshalb im letzten
Jahr den Antrag der Verwaltung zur Abschaffung der unechten Teilortswahl nicht unterstützt.
KHM
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