Gemeinderatswahlen

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für die
Gemeinderatswahl 2009 in Berglen stellen sich vor.



Die Kandidaten von links:
Um unsere Kandidaten näher kennen zu lernen, klicken Sie einfach auf den Namen.

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung, in Städten auch als Stadtrat, Ratsversammlung oder Stadtverordnetenversammlung bezeichnet, ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan einer Gemeinde

Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. Im Gegensatz hierzu führt der Bürgermeister, der oft auch der Vorsitzende des Gemeinderats ist, die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Größe des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie variiert zwischen 8 und über 90 Mitgliedern.

Quelle: Wikipedia


Die Unechte Teilortswahl bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg

Die unechte Teilortswahl in Baden-Württemberg wurde 1972 im Rahmen einer Gemeindereform eingeführt und wird in § 27 der Gemeindeordnung geregelt. Für jeden Teilort wird anhand der Wohnbevölkerung festgelegt, wieviele Sitze auf Kandidaten aus dem Teilort entfallen. Die Bewerber für den Gemeinderat kandidieren getrennt nach Wohnbezirk (Teilort).

Für die Wähler gibt es keine Einteilung nach Teilorten. Jeder Wähler kann Bewerber in jedem Teilort wählen. Dabei kann er pro Teilort nur soviele Bewerber wählen, wie Kandidaten im Teilort zu wählen sind. Allerdings kann er bis zu drei Stimmen auf die Kandidaten kumulieren.

Die Sitze werden entsprechend der Stimmen an Kandidaten der Bezirkslisten im Bezirk (Teilort) nach dem Divisorverfahren mit Abrunden (d'Hondt) verteilt. Entsprechend werden die Sitze der Gemeinde insgesamt entsprechend der Stimmen an die Stimmen aller Kandidaten einer Partei an die Parteien nach dem Divisorverfahren mit Abrunden ( d'Hondt) verteilt. Da die Sitze einer Partei durch diese Berechnungen in aller Regel nicht immer gleich sind (Überhangmandate), werden zusätzlich Ausgleichsmandate verteilt, um den Parteienproporz wieder herzustellen.

vgl. Teilortswahl im Kommunalwahlrecht Baden-Württemberg

Kritik

Die Bewerber werden von Wählern aller Teilorte gewählt, nicht nur von Wählern des Teilortes. Gerade, wenn es deutlich unterschiedliche Interessen der Teilorte gibt, kann es dazu führen, daß ein Aussenseiter gewählt wird, der nicht die Teilortsinteressen vertritt. Analoges gilt für Minderheitenklauseln, bei denen ein Minderheitenkandidat von der Mehrheit gewählt wird. Auch hier kann dann das Wahlkriterium sein, daß gerade keine Minderheiteninteressen vertreten werden.

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Unsere Meinung zu Thema unechte Teilortswahl

Die unechte Teilortswahl war unmittelbar nach dem Gemeindezusammenschluss absolut richtig:

Durch die garantierte Vertretung aller Teilorte wurde das Zusammenwachsen gefördert. Die unechte Teilortswahl ist jedoch nicht Garant dafür, dass der vom Teilort gewollte Vertreter auch in den Gemeinderat einzieht - deshalb die Betonung auf "unecht". Auch in Berglen hat in Einzelfällen der vom Teilort " nicht gewollte" Vertreter ein Mandat erhalten. Allerdings haben sich die Gemeinderäte der SPD schon immer als Vertreter aller Teilorte verstanden. Zwischenzeitlich sehen wir und wohl auch die Mehrheit der Bevölkerung die Gemeinde nicht nur als politische Verwaltungseinheit, sondern als selbstbewusstes Gemeinwesen, das sich mit seiner tollen Landschaft von den angrenzenden Siedlungsachsen positiv abhebt. 38 Jahre nach der Verwaltungsreform ist die Gemeinde längst volljährig und die unechte Teilortswahl damit überholt. Erstaunlicherweise hat die BWV - Fraktion mit ihrem Teilortsdenken dies noch nicht erkannt und hat deshalb im letzten Jahr den Antrag der Verwaltung zur Abschaffung der unechten Teilortswahl nicht unterstützt.

KHM

 

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